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   OVG Thüringen, 17.11.2004 - 4 KO 97/03   

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OVG Thüringen, 17.11.2004 - 4 KO 97/03 (https://dejure.org/2004,9753)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 17.11.2004 - 4 KO 97/03 (https://dejure.org/2004,9753)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 17. November 2004 - 4 KO 97/03 (https://dejure.org/2004,9753)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 3 Abs 1; ThürVwVfG § 2 Abs 2 Nr 1; ThürVwVfG § 80 Abs 1; ThürVwVfG § 80 Abs 2; ThürVwVfG § 80 Abs 3; ThürKAG § 15
    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge, Verwaltungsverfahrensrecht; Anwaltskosten; Chancen- und Waffengleichheit; Gleichheitsgrundsatz; Kostenerstattung; isoliertes Vorverfahren; kommunalabgabenrechtliches Widerspruchsverfahren; Willkürverbot; Beitragsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten für ein kommunalabgabenrechtliches Widerspruchsverfahren; Heranziehen zu einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag; Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Erlass einer Kostengrundentscheidung ; Anwendung des ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; ThürVwVfG § 2 Abs. 2 Nr.; ; ThürVwVfG § 80 Abs. 1; ; ThürVwVfG § 80 Abs. 2; ; ThürVwVfG § 80 Abs. 3; ; ThürKAG § 15

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erstattung der Kosten bei erfolgreichem Widerspruchsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 23.07.1996 - VII B 42/96

    Keine Erstattung der notwendigen Aufwendungen im isolierten Einspruchsverfahren

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.11.2004 - 4 KO 97/03
    So darf für die Anforderungen, die an die Aufklärungspflicht der Behörden zu stellen sind, berücksichtigt werden, ob die Aufklärung im Verhältnis zu ihrem Erfolg einen nicht mehr vertretbaren Zeit- oder Arbeitsaufwand erfordert (BFH, Urteil vom 23.02.1967 - IV 344/65 -, BFHE 88, 134 [136]; vgl. allgemein auch BFH, Beschluss vom 23.07.1996 - VII B 42/96 -, BFHE 180, 529 [530]).

    Auch dort gibt es mit Billigung der einschlägigen Rechtsprechung für den im isolierten Einspruchsverfahren erfolgreichen Steuerpflichtigen keine Kostenerstattung (vgl. dazu BFH, Beschluss vom 23.07.1996 - VII B 42/96 -, BFHE 180, 529 [530]; BVerfG, a. a. O., S. 283 ff.).

  • BFH, 18.03.1988 - V R 206/83

    Anforderungen an die Änderung eines Umsatzsteuerbescheides - Definition der

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.11.2004 - 4 KO 97/03
    Nach ständiger Rechtsprechung der Finanzgerichte - die auf das hier vorliegende kommunalabgabenrechtliche Verfahren übertragbar ist - wird die Aufklärungspflicht der Behörden von der Zumutbarkeit begrenzt (vgl. BFH, Urteile vom 07.12.1955 - V z 183/54 S -, BFHE 62, 201 [203]; vom 09.03.1967 - V 96/64 -, BFHE 88, 223, [224] und vom 18.03.1988 - V R 206/83 -, zitiert nach Juris).
  • OVG Thüringen, 19.10.2000 - 4 VO 117/00

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht, Kosten; Zuziehung eines

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.11.2004 - 4 KO 97/03
    Für die Ungleichbehandlung des Widerspruchsführers, der bereits im Vorverfahren Erfolg hat, gegenüber dem Kläger, der erst im verwaltungsgerichtlichen Verfahren obsiegt (zur Entscheidung über die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten im Vorverfahren im Fall eines nachfolgenden Klageverfahrens Senatsbeschluss v. 19.10.2000 - 4 VO 117/00 - NVwZ-RR 2001, 487 = ThürVBl 2001, 108), kann der Gesetzgeber sachliche Gründe haben.
  • OLG Jena, 21.05.2002 - 3 U 1336/01

    Veranlagung für ein nicht im Eigentum des Gebührenschuldners stehenden

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.11.2004 - 4 KO 97/03
    Der Senat hatte nicht zu prüfen, ob den Klägern ein Anspruch auf Ersatz der Kosten des Widerspruchsverfahrens unter dem Gesichtspunkt der Amtshaftung bzw. der Staatshaftung (§ 1 Abs. 1 StHG) zusteht (vgl. dazu ThürOLG, Urteil vom 30.04.2002 - 3 U 1336/01 -, VIZ 2003, 99).
  • BFH, 23.02.1967 - IV 344/65

    Ausnahme von der Regel, dass Mindestschulden bei Kontokorrentverhältnissen als

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.11.2004 - 4 KO 97/03
    So darf für die Anforderungen, die an die Aufklärungspflicht der Behörden zu stellen sind, berücksichtigt werden, ob die Aufklärung im Verhältnis zu ihrem Erfolg einen nicht mehr vertretbaren Zeit- oder Arbeitsaufwand erfordert (BFH, Urteil vom 23.02.1967 - IV 344/65 -, BFHE 88, 134 [136]; vgl. allgemein auch BFH, Beschluss vom 23.07.1996 - VII B 42/96 -, BFHE 180, 529 [530]).
  • BFH, 07.12.1955 - V z 183/54 S

    Beweislast und Beweisregeln im Steuerprozess - Amtspflicht zur Sachaufklärung und

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.11.2004 - 4 KO 97/03
    Nach ständiger Rechtsprechung der Finanzgerichte - die auf das hier vorliegende kommunalabgabenrechtliche Verfahren übertragbar ist - wird die Aufklärungspflicht der Behörden von der Zumutbarkeit begrenzt (vgl. BFH, Urteile vom 07.12.1955 - V z 183/54 S -, BFHE 62, 201 [203]; vom 09.03.1967 - V 96/64 -, BFHE 88, 223, [224] und vom 18.03.1988 - V R 206/83 -, zitiert nach Juris).
  • BFH, 09.03.1967 - V 96/64

    Entscheidung zwischen einer Rückgängigmachung der Lieferung und einer

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.11.2004 - 4 KO 97/03
    Nach ständiger Rechtsprechung der Finanzgerichte - die auf das hier vorliegende kommunalabgabenrechtliche Verfahren übertragbar ist - wird die Aufklärungspflicht der Behörden von der Zumutbarkeit begrenzt (vgl. BFH, Urteile vom 07.12.1955 - V z 183/54 S -, BFHE 62, 201 [203]; vom 09.03.1967 - V 96/64 -, BFHE 88, 223, [224] und vom 18.03.1988 - V R 206/83 -, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 27.09.1989 - 8 C 88.88

    Kommunalabgabe - Widerspruchsverfahren - Kostenerstattung - Ausschluss

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.11.2004 - 4 KO 97/03
    § 80 ThürVwVfG scheidet als Grundlage eines Anspruchs auf Erstattung der Kosten der Kläger im Verfahren über ihren Widerspruch gegen den Bescheid der Beklagten vom 10.10.1994 aus, weil seine Anwendbarkeit durch § 2 Abs. 2 Nr. 1 ThürVwVfG ausgeschlossen wird (ebenso im Ergebnis zu gleichlautenden Vorschriften in Verwaltungsverfahrensgesetzen anderer Bundesländer BVerwG, Urt. v. 27.09.1989 - 8 C 88/88 -, BVerwGE 82, 336 = NVwZ 1990, 651; OVG NW, Urt. v. 07.03.1997 - 3 A 169/78 -, DVBl. 1979, 787 und Urt. v. 26.04.1991 - 3 A 2504/89 -, NVwZ 1992, 585; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.02.1991 - 2 S 652/89 -, NVwZ 1992, 584).
  • BVerfG, 20.06.1973 - 1 BvL 9/71

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Kostenerstattung im isolierten

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.11.2004 - 4 KO 97/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage einer willkürlichen Ungleichbehandlung durch den Ausschluss des Ersatzes der Anwaltskosten für den im Vorverfahren obsiegenden Steuerpflichtigen nach einer früheren Fassung der Abgabenordnung geprüft und im Ergebnis verneint (BVerfG, Beschluss vom 20.06.1973 - 1 BvL 9, 10/71 -, BVerfGE 35, 283 ff. [292 ff., 294 ff.]).
  • OVG Thüringen, 21.06.2004 - 4 KO 1093/03

    Abgabenrecht, Verwaltungsverfahrensrecht; Abgabenordnung; Abwasser;

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.11.2004 - 4 KO 97/03
    Der Senat kommt indes auch unter Heranziehung dieser weiteren Auslegungskriterien zu dem Schluss, dass die Anwendung des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes in kommunalabgabenrechtlichen Verfahren, in denen über die Verweisungsvorschrift des § 15 ThürKAG die dort genannten Vorschriften der AO 1977 entsprechend anzuwenden sind, grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. schon Urteil des Senats vom 07.06.2004 - 4 KO 1093/03).
  • OVG Thüringen, 21.08.2000 - 4 ZEO 1239/98

    Erschließungsbeiträge; Zur Frage der Anwendbarkeit des Thüringer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.1991 - 3 A 2504/89

    Isoliertes Vorverfahren; Erschließungsbeitragsbescheid; Kostenerstattung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.1979 - III A 169/78
  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.1991 - 2 S 652/89

    Unanwendbarkeit des § 80 VwVfG BW auf das kommunalabgabenrechtliche

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.04.2007 - 4 L 74/07

    Kostenerstattung bei isoliertem Vorverfahren im Kommunalabgabenrecht

    Dabei können die Erwägungen des Thüringer Oberverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 17. November 2004 (4 KO 97/03), das aufgrund des Wortlauts und der Systematik des § 2 Abs. 2 Nr. 1 ThürVwVfG für Thüringen die Unanwendbarkeit des § 80 VwVfG auf Widerspruchsverfahren in Abgabensachen festgestellt hat, entgegen der Auffassung der Beklagten von vornherein nicht Maßstab für die Auslegung des § 2 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG LSA sein; denn die Frage nach der Kostenerstattung in abgabenrechtlichen Vorverfahren ist ausschließlich nach dem jeweils anwendbaren Landesrecht zu beantworten, da der Wortlaut der einschlägigen landesrechtlichen Bestimmungen nicht einheitlich ist.

    Da die Abgabenordnung in kommunalabgabenrechtlichen Verfahren in aller Regel - so auch gemäß § 15 ThürKAG - über eine Verweisungsnorm Anwendung findet, ist in Thüringen wegen des klaren Wortlauts in § 2 Abs. 2 Nr. 1 ThürVwVfG die Anwendbarkeit des Verwaltungsverfahrensgesetzes in seiner Gesamtheit, also auch des § 80 VwVfG als Grundlage eines Anspruchs auf Erstattung der Kosten im Vorverfahren folgerichtig ausgeschlossen (vgl. ThürOVG, Urt. v. 17. November 2004 - 4 KO 97/03 -, juris; ebenso zu Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 BayVwVfG: BVerwG, Urt. v. 27. September 1989 - BVerwG 8 C 88.88 -, BVerwGE 82, 336; OVG NW, Urt. v. 7. März 1997 - 3 A 169/78 -, DVBl. 1979, 787; VGH BW, Urt. v. 4. Februar 1991 - 2 S 652/89 -, NVwZ 1992, 584).

  • OVG Thüringen, 17.01.2005 - 4 KO 96/03

    Erschließungsbeiträge; Erstattung der Kosten des isolierten

    § 2 Abs. 2 Nr. 1 ThürVwVfG a. F. hat die Anwendung der Erstattungsregelung des § 80 ThürVwVfG im isoliert gebliebenen abgabenrechtlichen Vorverfahren ausgeschlossen (vgl. bereits das Urteil des Senats vom 17.11.2004 - 4 KO 97/03 - ebenso im Ergebnis zu gleichlautenden Vorschriften in Verwaltungsverfahrensgesetzen anderer Bundesländer BVerwG, Urt. v. 27.09.1989 - 8 C 88/88 -, BVerwGE 82, 336 = NVwZ 1990, 651; OVG NW, Urt. v. 07.03.1997 - 3 A 169/78 -, DVBl. 1979, 787 und Urt. v. 26.04.1991 - 3 A 2504/89 -, NVwZ 1992, 585; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.02.1991 - 2 S 652/89 -, NVwZ 1992, 584).
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